Als Interne Meldestelle ist Rechtsanwältin Feuerhake zuständig für Verstöße, über die Sie im Rahmen oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit bei uns als Ihrem Beschäftigungsgeber oder einem anderen beruflichen Kontakt dazu Kenntnis erlangt haben. Hinweise über privates Fehlverhalten von Personen fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.
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